In den Schutzgebieten sind alle Aktivitäten, welche den Schutzzielen widersprechen, untersagt, insbesondere:
- Bauten und Anlagen aller Art;
- die Errichtung von Wasserfassungen und Drainagen, unter Vorbehalt von Absatz 2;
- das Ausbringen von Hofund Kunstdünger;
- das Befahren mit Fahrzeugen jeglicher Art (ausgenommen Unterhalt von Gewässern, landund forstwirtschaftlicher Verkehr);
- das Pflücken von Pflanzen und das Stören der Tierwelt.
Die zur forstwirtschaftlichen Nutzung notwendigen Massnahmen, die extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung, der Unterhalt von Skipisten innerhalb der Schutzgebiete, die Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren sowie die Errichtung von Wasserfassungen durch die Gemeinden sind erlaubt, sofern dadurch die Schutzziele nicht geschmälert werden.
Im Schutzgebiet Méribé kann das Projekt der Gemeinde betreffend Trinkwasserfassung zugelassen werden, vorbehaltlich der Minimierung der Auswirkungen während der Bau- und Nutzungsphase sowie der Realisierung eventueller Ersatzmassnahmen der Eingriffe. Die Trinkwasserfassung darf zudem die Kernzone (in blau auf dem Plan) des Biotopes nicht beeinträchtigen.