Die Entschädigungen der Mitglieder des Expertenkollegiums in Enteignungssachen (nachstehend: die Experten), die ausserhalb der Kantonsverwaltung tätig sind, werden für die Sitzungen und den Zeitaufwand (Aktenstudium, Vorbereitungsarbeiten, Instruktionsmassnahmen, Entscheidsredaktion usw.) wie folgt festgelegt:
- Präsident:
- 1.
pro Tag
Fr. 600
- 2.
pro Halbtag
Fr. 300
- 3.
pro Einzelstunde
Fr. 70
- Mitglieder:
- 1.
pro Tag
Fr. 500
- 2.
pro Halbtag
Fr. 250
- 3.
pro Einzelstunde
Fr. 60
Zusätzlich zu den erwähnten Entschädigungen erhalten der Präsident und die beiden Vizepräsidenten des Expertenkollegiums eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken bzw. von 2'000 Franken.