Der Mindest-Abstand zwischen den Tanksäulen, vom Sockel weg gemessen, und der Strassenachse beträgt:
- für die Strasse St. Gingolph - Brig
15m
- für die Hauptstrassen im Gebirge, für welche der Bund Beiträge leistet, und für die Hauptstrassen in der Ebene:
- 1.
bei dreispurigen Strassen
15m
- 2.
bei zweispurigen Strassen
12m
- für die übrigen Hauptstrassen im Gebirge und für die Nebenstrassen in der Ebene
9m
- für die Nebenstrassen im Gebirge
8.50m
- ür die Nebenstrassen im Gebirge am Hang, wenn dessen Neigung mehr als 50 Prozent beträgt
7.50m