Für die Standard-Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Standard-Spitex-Organisationen), die dem GAV-Langzeitpflege unterstellt sind, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
- Leistung
Anteil Kanton (CHF)
Anteil Gemeinde (CHF)
Abklärung und Beratung
33,10
14,20
Untersuchung und Behandlung
28,65
12,30
Grundpflege
15,75
6,75
Für die Standard-Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause (Standard-Spitex-Organisationen), die nicht dem GAV-Langzeitpflege unterstellt sind, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
- Leistung
Anteil Kanton (CHF)
Anteil Gemeinde (CHF)
Abklärung und Beratung
27,35
11,75
Untersuchung und Behandlung
23,80
10,20
Grundpflege
12,20
5,20
Für die Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause, die ausschliesslich Pflege in Wohnungen mit sozialmedizinischer Betreuung leisten (In-House Spitex), die dem GAV-Langzeitpflege unterstellt sind, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
- Leistung
Anteil Kanton (CHF)
Anteil Gemeinde (CHF)
Abklärung und Beratung
12,00
5,10
Untersuchung und Behandlung
13,95
5,95
Grundpflege
8,85
3,80
Für die Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause, die ausschliesslich Pflege in Wohnungen mit sozialmedizinischer Betreuung leisten (In-House Spitex), die nicht dem GAV-Langzeitpflege unterstellt sind, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
- Leistung
Anteil Kanton (CHF)
Anteil Gemeinde (CHF)
Abklärung und Beratung
7,40
3,15
Untersuchung und Behandlung
9,85
4,25
Grundpflege
5,65
2,40
Für die selbständige Pflegefachpersonen, sind die Restbeiträge der öffentlichen Hand an den Pflegekosten pro Stunde:
- Leistung
Anteil Kanton (CHF)
Anteil Gemeinde (CHF)
Abklärung und Beratung
24,50
10,50
Untersuchen und Behandlung
22,00
9,40
Grundpflege
11,50
4,90
Für die Organisationen der Pflege und Hilfe zu Hause, die Familienangehörige (pflegende Angehörige) beschäftigen und entlohnen, wird kein Restbeitrag der öffentlichen Hand für die von den Familienangehörigen erbrachten Leistungen gewährt.
In-House-Spitex (Spitex-Organisationen, die ausschliesslich innerhalb ihrer eigenen Räumlichkeiten Pflegeleistungen erbringen und sich nicht an den Wohnort des Patienten begeben) sind nicht berechtigt, Restbeiträge zu erhalten. Ausnahmen sind für Spitex-Organisationen ohne Gewinnorientierung möglich.