Die Sitzungsgelder der Mitglieder des Arbeitsgerichtes und der Kantonalen Schlichtungskommission für Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung (nachfolgend: Kommission) werden wie folgt festgesetzt:
- Präsident:
- 1.
pro Tag (max .8 Stunden Sitzung)
Fr. 500
- 2.
pro Halbtag (max. 4 Stunden)
Fr. 250
- 3.
pro Stunde
Fr. 100
- Beisitzer:
- 1.
pro Tag (max .8 Stunden Sitzung)
Fr. 350
- 2.
pro Halbtag (max. 4 Stunden)
Fr. 200
- 3.
pro Stunde
Fr. 50
Die Mitglieder des Arbeitsgerichts und der Kommission werden zusätzlich für die Vorbereitung und das Studium der Dossiers sowie der Präsident für Korrektur und Unterschrift der Entscheide wie folgt entschädigt:
- Präsident:
- 1.
pro Tag
Fr. 400
- 2.
pro Halbtag
Fr. 200
- Beisitzer:
- 1.
pro Tag
Fr. 150
- 2.
pro Halbtag
Fr. 100