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154.26

Regierungsratsbeschluss über die Ausrichtung einer Teuerungszulage an das Staatspersonal

Vom 21. Oktober 2025 (Stand 1. Januar 2026)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990[1], § 51 des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz, PG) vom 1. September 1994[2], § 3 Abs. 3 des Gesetzes über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz) vom 21. Oktober 1976[3], § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994[4], § 43 Abs. 7 sowie § 78 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes (SchulG) vom 27. September 1990[5] sowie § 4 Abs. 2 der Verordnung betreffend Pauschalbeträge an die Besoldung des gemeindlichen Lehrpersonals (Schulsubventions-Verordnung) vom 25. November 2008[6],

beschliesst:

Art. 1

Ab 1. Januar 2026 wird die Teuerungszulage gemäss § 40 Abs. 1 des Personalgesetzes[7] um den Teuerungsausgleich von 0.29 % auf 5.08 % erhöht.

Eine analog zu Abs. 1 angepasste Teuerungszulage wird zudem ausgerichtet auf:

  1. die Pauschalen bzw. Kantonsbeiträge gemäss § 3 Abs. 1 und 2 des Lehrpersonalgesetzes

    [8]

    , gemäss § 1 und § 3 Abs. 1 der Verordnung betreffend Pauschalbeiträge an die Besoldung des gemeindlichen Lehrpersonals

    [9]

    sowie gemäss § 43 Abs. 7 und § 78 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes

    [10]

    ;

  2. das Regierungratsgehalt gemäss § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats

    [11]

    ;

  3. die in den §§ 4 bis 8 des Nebenamtsgesetzes

    [12]

    enthaltenen Entschädigungsansätze.

Art. 2

Mit der Ausrichtung dieser Teuerungszulage auf die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Jahreslöhne und Entschädigungen, welche auf einem Landesindex der Konsumentenpreise von 105,2 Punkten basieren, ist ein Stand von 105,5 Indexpunkten (September 2025) ausgeglichen (Dezember 2010 = 100).

Egress

GS 2025/055

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

GS Fundstelle

21.10.2025

01.01.2026

Erlass

Erstfassung

GS 2025/055

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

GS Fundstelle

Erlass

21.10.2025

01.01.2026

Erstfassung

GS 2025/055