Für jeden Kompetenzbereich wird eine Abschlussnote in halben oder ganzen Noten ermittelt. Diese errechnet sich als Durchschnitt der Abschlussnoten aller Fächer im entsprechenden Kompetenzbereich. Die Abschlussnote pro Fach ermittelt sich aus dem Durchschnitt aller Semesternoten und der Diplomprüfung des entsprechenden Fachs. *
Das Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind: *
- …
- die Abschlussnoten der Fächer mit Diplomprüfungen betragen mindestens 4,0;
- der Durchschnitt der Abschlussnote pro Kompetenzbereich beträgt mindestens 4,0;
- die Note der Diplomarbeit beträgt mindestens 4,0;
- die Note der Diplompräsentation beträgt mindestens 4,0.
Der Durchschnitt der Abschlussnote pro Kompetenzbereich, die Diplomarbeit und die Diplompräsentation werden in halben oder ganzen Noten bewertet. *
Die Diplomnote (Zehntelsnote) setzt sich zusammen aus: *
- der Abschlussnote zu 40 % (= Durchschnitt der Abschlussnoten aller Kompetenzbereiche);
- der Diplomarbeit zu 40 %; und
- der Präsentation zu 20 %.
Absolventinnen und Absolventen, welche die Diplomprüfung bestanden haben, erhalten das Diplom der HFTG gemäss der Verordnung des EVD über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) mit Angabe der Fachrichtung und der Schule. Das Diplom wird von der Rektorin oder dem Rektor des GIBZ und der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion unterzeichnet. *
Der dazugehörende Notenausweis enthält: *
- die Abschlussnote jedes Kompetenzbereichs;
- die Noten der Diplomprüfungen;
- die Note der Diplomarbeit;
- die Note der Diplompräsentation; sowie
- die Diplomnote (Gesamtnote).