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414.151

Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug

Vom 20. Juni 2011 (Stand 1. August 2011)

Präambel

Die Direktion für Bildung und Kultur des Kantons Zug,

gestützt auf § 3 Bst. d des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 27. September 1990[1],

beschliesst:

Art. 1 Anwendbares Recht

Für die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule Zug gilt das Bundesrecht und das kantonale Vollzugsrecht.

Art. 2 Übergangsbestimmung

Für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/11 und vorher in die Wirtschaftsmittelschule Zug eingetreten sind, gilt weiterhin das Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug vom 2. Mai 2008[2].

Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund einer Repetition oder eines Austauschjahres in eine Klasse, für die bereits dieses Reglement gilt, kommen grundsätzlich die neuen Bestimmungen zur Anwendung. Ergeben sich daraus im Einzelfall Unklarheiten, so sind diese von der Rektorin oder dem Rektor mit dem Amt für Mittelschulen zu lösen.

Art. 3 Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. August 2011 in Kraft.

Egress

GS 31, 189

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

GS Fundstelle

20.06.2011

01.08.2011

Erlass

Erstfassung

GS 31, 189

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

GS Fundstelle

Erlass

20.06.2011

01.08.2011

Erstfassung

GS 31, 189