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421.3-A3

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen

Präambel

vom 27. März 20081)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

Art. 41 gestützt auf

Bst. i der Kantonsverfassung2) , beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Zug tritt der Vereinbarung über die Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen vom 1. Juli 2003 (Anhang) bei.

Art. 2

Das Inkrafttreten setzt voraus, dass neben den Kantonen Zürich, Luzern und Schwyz mindestens ein weiterer Kanton seinen Beitritt erklärt.

Art. 3

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 34 der Kantonsverfassung.

Der Regierungsrat legt das Inkrafttreten fest3 .

Auf den gleichen Zeitpunkt wird der Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge an kulturelle Institutionen in Zürich und Luzern vom 16. Dezember 19994) aufgehoben.