§ 28 Ziff. 1 Gerichtsorganisationsgesetz vom
.10.1940 § 13 Abs. 1 Dienstreglement für die Zuger Polizei vom
.01.1985 Verwaltungsvereinbarung mit Zuger Polizei Einsatz VKD, später Si Ass Aufgabenerfüllung gemäss Verwaltungsvereinbarung Wo zweckmässig, soll Technik eingesetzt werden (Barrieren mit Ticketautomaten); Prüfung einer Anstossfinanzierung durch Kanton aus Bussenertrag. Erträge (Ordnungsbussen, Gebühren) kommen nach Abzug einer Pauschale für die kantonalen Aufwändungen (Bereitstellung, Aufwand für Einsatzmittel, Einsprachen, etc.) den Gemeinden zu Gute (quartalsweise Abrechnungen). -- 1 of 6 --
Aufgabe Zuständigkeit heute Rechtliche Grundlagen nach heutiger Geltung Gemeinden Zuger Polizei Bemerkungen Kontrolle des SVG (ohne Parkplatzbewirtschaftung) Zuger Polizei § 13 Abs. 1 Dienstreglement für die Zuger Polizei vom 22.01.1985
- Hoheitliche Aufgaben gemäss SVG (VZV