Der zugerische Winkelriedfonds bezweckt:
- die finanzielle Unterstützung von Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes und der Notorganisation Zug, welche
- 1.
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im Instruktionsoder Aktivdienst erkranken oder verunglücken und dadurch in eine Notlage geraten, soweit nicht die Militärversicherung oder eine andere Institution für die Unterstützung aufkommt,
- 2.
durch Instruktionsoder Aktivdienst vorübergehend oder dauernd in Bedrängnis kommen;
- …
- die Hilfe an die nächsten Angehörigen, sofern der Tod des Unterstützungsberechtigten für die Hinterbliebenen eine vorübergehende oder bleibende Notlage verursacht;
- die finanzielle Unterstützung von Institutionen und Vereinen der Armee, des Zivilschutzes und der Notorganisation;
- die Übernahme der Kosten für die Abgabe des Geschenks und der Verpflegung anlässlich der Entlassung aus der Dienstpflicht der Armee, des Zivilschutzes und der Notorganisation.