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614.12

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informationsund Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU) (KRB ITSec4KMU)

Vom 31. März 2022 (Stand 11. Juni 2022)

Präambel

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfassung[1],

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms «Zug+» an den Aufbaukosten des Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» mit Standort im Kanton Zug mit maximal 1,385 Millionen Franken.

Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten der Organisation des Vereins «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz».

Art. 2

Der Beitrag wird gestaffelt bis 2026 an den Verein «ITSec4KMU - Cybersicherheit Schweiz» ausgerichtet.

Der Verein lässt seine Buchführung mindestens bis ein Jahr nach Ausrichtung des letzten Kantonsbeitrags durch eine externe Revisionsstelle prüfen und erstattet dem Regierungsrat jährlich Bericht über die Verwendung der Beiträge.

Art. 3

Die Finanzdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Egress

GS 2022/033

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

GS Fundstelle

31.03.2022

11.06.2022

Erlass

Erstfassung

GS 2022/033

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

GS Fundstelle

Erlass

31.03.2022

11.06.2022

Erstfassung

GS 2022/033