Für die Inanspruchnahme des Strassenraums von Kantonsstrassen durch Sondernutzung oder gesteigerten Gemeingebrauch gelten folgende Gebühren:
- für die einmalige oder regelmässige Nutzung, innerhalb eines Kalenderjahres, pro m² und Tag: Fr. –.10 bis Fr. –.20
- für feste Inanspruchnahmen
- 1.
durch Bauten und Anlagen, pro m² und Jahr: Fr. 30.– bis Fr. 50.–
- 2.
durch Strassenreklamen, pro m² Reklamefläche und Jahr: Fr. 20.– bis Fr. 100.–
- für Veranstaltungen
- 1.
kommerzieller, nicht überwiegend gemeinnütziger oder kultureller Art, innerhalb eines Kalenderjahres, pro m² und Tag: Fr. –.10 bis Fr. –.50
- 2.
überwiegend gemeinnütziger oder kultureller Veranstaltungen: keine Gebühr
Die Gebühren sind auf die nächsten 10 Franken zu runden.
Bei der Bemessung der Gebühr im Einzelfall ist der Wert der staatlichen Leistung für den Gebührenpflichtigen oder die Gebührenpflichtige zu berücksichtigen. Zusätzlich sind wegen der Sondernutzung oder des gesteigerten Gemeingebrauchs dem Staat entstehende Kosten, beispielsweise für Reparaturen, in Rechnung zu stellen.