Für die konzessionspflichtige Nutzung öffentlicher Gewässer oder des dazugehörigen Gewässerraums gelten folgende Jahresgebühren:
- Bauliche Anlagen in und auf öffentlichen Oberflächengewässern
- 1.
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Gebäude jeglicher Art mit Wohnoder Aufenthaltsmöglichkeiten: Fr. 40.–/m²
- 2.
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Bootshäuser, Bootsunterstände u. ä.: Fr. 25.–/m²
- 3.
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Stützmauern und Treppen, Terrassen, Stege, Flosse, Brücken u. ä.: Fr. 20.–/m²
- 4.
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Wellenbrecher, Vorwehre, Steinrollierungen, Absperrungen u. ä.: Fr. 16.–/m²
- 5.
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Wasserungsstellen (Leist, Kran, Geleise u. ä.): Fr. 16.–/m²
- Bootsstationierung auf oder an Seen und Flüssen
- 1.
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Zentrale Bootsstationierungsanlage (Hafen, Stege, Geleise) inkl. der Verkehrsfläche innerhalb der Anlage: Fr. 7.–/m²
- 2.
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Boje im Bojenfeld: Fr. 450.–
- 3.
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Einzel-Bootsstationierungen (an Stegen, Bojen u. ä.): Fr. 20.–/m²
- Grundwassernutzung
- 1.
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Trinkwassernutzung: Fr. 2.60/Minutenliter der Höchstleistung der Entnahmevorrichtung
- 2.
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Brauchwassernutzung bei Rückführung in den Boden: Fr. 3.90/Minutenliter der Höchstleistung der Entnahmevorrichtung
- 3.
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Brauchwassernutzung ohne Rückführung in den Boden: Fr. 7.80/Minutenliter der Höchstleistung der Entnahmevorrichtung
- 4.
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Wärmenutzung: Fr. –.65 pro MJ/h
- 5.
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Kältenutzung: Fr. 1.30 pro MJ/h
- Wasserbezug aus oberirdischen öffentlichen Gewässern
- 1.
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Trinkwassernutzung: Fr. –.65/Minutenliter der Höchstleistung der Entnahmevorrichtung
- 2.
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Brauchwassernutzung bei Rückgabe ins Gewässer: Fr. 2.60/Minutenliter der Höchstleistung der Entnahmevorrichtung
- 3.
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Brauchwassernutzung ohne Rückgabe ins Gewässer: Fr. 5.20/Minutenliter der Höchstleistung der Entnahmevorrichtung
- 4.
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Wärmenutzung: Fr. –.65 pro MJ/h
- 5.
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Kältenutzung Fr. 1.30 pro MJ/h
- 6.
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Ableitung öffentlicher Gewässer auf privaten Grund, insbesondere für die Bootsstationierung, Speisung von Teichen u. ä.: bis Fr. 4.–/m²
- Weitere erhebliche Inanspruchnahme öffentlicher Gewässer
- 1.
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Wärmenutzung ohne Wasserbezug: Fr. –.65 pro MJ/h
- 2.
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Kältenutzung ohne Wasserbezug: Fr. 1.30 pro MJ/h
- 3.
*
Sandund Kiesausbeutung: Fr. 13.–/m³
- 4.
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auf Dauer angelegte Grundwasserabsenkung: Fr. 7.80/Minutenliter der Höchstleistung der Entnahmevorrichtung
- Ableitung von Trinkund Brauchwasser über die Kantonsgrenze
- 1.
*
Trinkund Brauchwassernutzung: Fr. 6.50/1000 m³
- Wasserkraftnutzung
- 1.
*
bei einer Bruttoleistung der Anlage von 1 Megawatt bis 2 Megawatt: linear abgestuft bis zu den Maximalansätzen gemäss Bundesrecht
[3]
- 2.
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bei einer Bruttoleistung der Anlage von 2 Megawatt und mehr: Maximalansätze gemäss Bundesrecht
[4]
Die Gebühr kann nach Massgabe des öffentlichen Interesses ermässigt oder vollständig erlassen werden.
Bei überlagernden Nutzungen durch Bauten oder Anlagen wird jede Nutzungsebene separat berechnet. Der Maximalbetrag von Fr. 60.–/m² darf dabei nicht überschritten werden. *