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811.15-A1

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur

Präambel

vom 29. April 2004 1)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

gestützt auf § 34 Abs. 1 und § 41 Bst. i der Kantonsverfassung 1)

,

beschliesst:

Art. 1

Beitrittserklärung Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom Juni 2003 bei.

Art. 2

Inkrafttreten

Dieser Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 34 der Kantonsverfassung.

Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.3)