Beitrittserklärung Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom Juni 2003 bei.
811.15-A1
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
Präambel
vom 29. April 2004 1)
Der Kantonsrat des Kantons Zug,
gestützt auf § 34 Abs. 1 und § 41 Bst. i der Kantonsverfassung 1)
,
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Inkrafttreten
Dieser Kantonsratsbeschluss untersteht dem fakultativen Referendum gemäss § 34 der Kantonsverfassung.
Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.3)