In der amtlichen Lebensmittelkontrolle unter der Leitung der Kantonschemikerin oder des Kantonschemikers werden folgende Gebühren in Taxpunkten (TP) erhoben: *
- Inspektionen und Probenerhebungen
- a)
*
…
- b)
*
Wegpauschale: 20 TP
- c)
Inspektionen und Probenerhebungen vor Ort: für jede angebrochene 1/4 Stunde: 15 TP
- d)
Administrative Erfassung der erhobenen Proben durch das Sekretariat: für die erste Probe Pauschale: 20 TP, für jede weitere Probe zusätzlich Pauschale: 2 TP
- Technische Untersuchungen: nach Gebührentarif des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz
- Inspektionsund Untersuchungsberichte
- a)
Beanstandung und Verfügung, Standardtext: Pauschale: 20 TP
- b)
Beanstandung und Verfügung, individueller Text: nach Zeitaufwand: 1 TP/Min.
- Zusätzlicher Aufwand infolge von Beanstandungen
- a)
Zusätzliche Aufwendungen und Amtshandlungen im Nachgang zu Beanstandungen bzw. Verfügungen: nach Zeitaufwand: 1 TP/Min.
- Überprüfung von Bezeichnungen
- a)
Überprüfung von Bezeichnungen, Prospekten, Etiketten, Packungstexten etc.: nach Zeitaufwand: 1 TP/Min.
- Prüfung und Unterzeichnung von Zertifikaten
- a)
Unterzeichnung pro Exemplar: nach Gebührentarif des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz
- b)
umfangreichere Prüfung von Unterlagen und Belegen, Erstellen von Zertifikaten: zusätzlich zur Unterzeichnung nach Zeitaufwand: 1 TP/Min.