Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist das kantonale Kontrollorgan und damit die Koordinationsstelle für alle Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Das Amt
- überwacht den kantonalen Arbeitsmarkt in Bezug auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit;
- tauscht mit der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt gemäss Art. 360b Abs. 1 OR die für den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit notwendigen Informationen und Unterlagen aus;
- nimmt alle Sachverhalte auf, die möglicherweise Schwarzarbeit betreffen (u. a. Meldungen über behauptete Verstösse, Ergebnisse von Kontrollen, eingezogene Bussen und Gebühren). Diese können ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht werden:
- 1.
Feststellungen der Kontrollorgane nach dem Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom 8. Oktober 1999
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;
- 2.
Meldungen von Beobachtungen aus der Öffentlichkeit;
- 3.
Feststellungen der Behörden in den im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit angeführten Kontrollbereichen und anderer Behörden.
- gibt sachdienliche Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit an die in Abs.1 und gegebenenfalls an die in Abs. 2 aufgeführten Stellen weiter (aufgedeckte Verdachtsfälle);
- orientiert die meldenden Behörden über die Ergebnisse der entsprechenden Kontrollen;
- erstattet dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) jährlich Bericht über seine Tätigkeit;
- sorgt für die korrekte Abrechnung der durch Gebühren und Bussen nicht gedeckten Kontrollkosten mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).