Lexipedia

933.14-A1

Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl

Präambel

vom 8. Mai 19471)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

Art. 41 gestützt auf

lit. i der Kantonsverfassung 2) , beschliesst: I. Der beiliegenden Übereinkunft zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Fischerei im zürcherisch-zugerischen Grenzabschnitt der Sihl vom

./29. April 1947 wird die Genehmigung erteilt. II. Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.