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933.15-A1

Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung des Übereinkommens zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches, Gemeinde Risch

Präambel

vom 27. Dezember 1958 1)

Der Kantonsrat des Kantons Zug,

Art. 41 gestützt auf

lit. i der Kantonsverfassung 2) , beschliesst: I. Dem beiliegenden Übereinkommen zwischen den Kantonen Luzern und Zug über die Fischerei im luzernisch-zugerischen Grenzabschnitt des Aabaches in Oberrisch wird die Genehmigung erteilt. II. Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.