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943.12

Regierungsratsbeschluss betreffend das Auflageund Einspracheverfahren bei Gesuchen um generell längere Öffnungszeiten im Gastgewerbe

Vom 30. April 1996 (Stand 1. Juli 1996)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Zug,

in Ausführung von § 13 Abs. 1 des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) vom 25. Januar 1996[1],

beschliesst:

Art. 1

Für das Auflage- und Einspracheverfahren bei Gesuchen um generell längere Öffnungszeiten gelten analog die Bestimmungen des Baubewilligungsverfahrens.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.

Egress

GS 25, 253

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss

Inkrafttreten

Element

Änderung

GS Fundstelle

30.04.1996

01.07.1996

Erlass

Erstfassung

GS 25, 253

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element

Beschluss

Inkrafttreten

Änderung

GS Fundstelle

Erlass

30.04.1996

01.07.1996

Erstfassung

GS 25, 253