Die Gemeinde Rüdlingen tritt an den Fiskus des Kantons Zürich zu Eigentum ab: die sogenannte «Stäubisallmend», bestehend hauptsächlich aus Streuland, grenzend im Osten an das Land der Gemeinde Flaach und verschiedener Grundbesitzer; im Süden an das Land des Kaspar Lienhard, Ziegler, in Flaach, Jakob Meier, a. Kreisrichters, in Flaach, und Witwe Fehr, Gemeindeschreibers, in Rüdlingen; im Westen an den Hochdamm und an den Rhein; im Norden spitzt sich das Areal zu.
Der Flächeninhalt des Kaufobjektes, ohne das als Überfahrt dienende Grundstück, welches aber im Kauf inbegriffen ist, misst 7 (sieben) Hektaren, 50 (fünfzig) Aren und 20 (zwanzig) Quadratmeter (20 (zwanzig) Jucharten, 335 (dreihundertfünfunddreissig) Ruthen und 55 (fünfundfünzig) Quadratfuss].
Die Gemeinde Rüdlingen tritt bei der Fertigung den in ihrem Besitz befindlichen Katasterplan der Stäubisallmend an den Käufer ab. §§ 2–6.