Dieses Gesetz regelt den Inhalt der politischen Rechte und Pflichten auf der Ebene des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden sowie die Voraussetzungen und das Verfahren ihrer Ausübung.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Gemeindegesetzes6 über die politischen Rechte und Pflichten in der Gemeinde.
Für die politischen Rechte des Bundes gilt dieses Gesetz, soweit das Bundesrecht keine Bestimmungen enthält. Politische Rechte und Pflichten