Die Kantonsratsmitglieder, die nicht dem Präsidium angehören, werden mit Sitzungsgeldern entschädigt, wenn sie den Kantonsrat im Auftrag der Geschäftsleitung oder einer Aufsichtskommission vertreten.
Die Geschäftsleitung bewilligt Studienreisen, Tagungsbesuche und Delegationen, wenn dies im Interesse des Kantonsrates ist. Sie beschliesst über die Sitzungsgelder und die Entschädigung für Auslagen.
Für weitere Tätigkeiten, insbesondere die Protokollprüfung, die Aufgaben der Ratssekretärinnen und Ratssekretäre, das Verfassen von Beleuchtenden Berichten oder das Aktenstudium, können entsprechend dem Zeitaufwand Entschädigungen in Form von Sitzungsgeldern ausgerichtet werden. Mandatsauslagen