Der Regierungsrat anerkennt als Träger des kantonalen ents (Jugendparlament) einen privatrechtlich organisierten Verein, welcher
- der Förderung der politischen Kultur und Bildung dient und sich für die Anliegen der Jugend einsetzt,
- das Jugendparlament nach parlamentarischen Regeln organisiert,
- die Gleichbehandlung der Mitglieder gewährleistet,
- politisch unabhängig ist,
- mindestens 20 Mitglieder hat,
- Jugendlichen zwischen 12 und 21 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Zürich offensteht.
Die Mitglieder des Vereinsvorstands dürfen höchstens 25 Jahre alt sein. Sind sie älter als 21, dürfen sie dem Jugendparlament nicht angehören.