Die Leiterin oder der Leiter erlässt ein Organisationsreglement für seine oder ihre Verwaltungseinheit und legt darin insbesondere fest:
- die Gliederung und Organisation der Verwaltungseinheit,
- die Unterstellungsverhältnisse,
- die Aufgaben der Gliederungseinheiten und der Direktunterstellten,
- die Kompetenzen der leitenden Mitarbeitenden (Entscheidbefugnisse, Ausgabenkompetenzen, Zeichnungsbefugnisse usw.),
- die Stellvertretung für sich selbst und die Direktunterstellten,
- die Information und Kommunikation innerhalb der Verwaltungseinheit und nach aussen,
- die nach dem übergeordneten Recht, insbesondere nach der Gesetzgebung über die Information und den Datenschutz, erforderlichen Regelungen für die Verwaltungseinheit.
Das Organisationsreglement des Generalsekretariats enthält auch entsprechende Regelungen für die Mitarbeitenden, die dem Generalsekretariat organisatorisch angegliedert sind.11
Das Organisationsreglement des Steueramtes beschränkt sich auf diejenigen Regelungen, die nicht bereits in der Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes vom 17. Dezember 2008 enthalten sind.
Die Leiterin oder der Leiter der Verwaltungseinheit übermittelt das Organisationsreglement und seine Änderungen spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär zuhanden der Direktionsvorsteherin oder des Direktionsvorstehers. Diese oder dieser kann jederzeit Änderungen verlangen.
Die Leiterin oder der Leiter macht das Organisationsreglement und seine Änderungen den Mitarbeitenden der Verwaltungseinheit in geeigneter Form bekannt.