Organe der wirtschaftlichen Landesversorgung sind
- der Regierungsrat,
- die Volkswirtschaftsdirektion,
- die oder der Kantonale Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung (KDWL),
- die Gemeindestellen für wirtschaftliche Landesversorgung (GWL).
Die Organe sorgen dafür, dass ihre Einsatzbereitschaft unter Berücksichtigung von Art, Schwere und Umfang von Mangellagen jederzeit sichergestellt ist.