Die einzelnen Behörden des bisherigen Bezirks Zürich werden durch solche des Bezirks Dietikon und des Bezirks Zürich ersetzt. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Trennung für die einzelnen Behörden. Fällt dieser nicht mit dem Beginn einer Amtsdauer zusammen, ordnet der Regierungsrat für die betreffende Behörde eine Erneuerungswahl für den Rest der Amtsdauer an.
Die Kreditbewilligung für die Bezirkslokalitäten im Bezirk Dietikon durch die zuständigen Organe bleibt vorbehalten.
Mit der Konstituierung der Bezirksräte und Statthalterämter sind die neuen Bezirke Zürich und Dietikon errichtet. -- 1 of 2 --
Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Zuteilung der Gemeinde Zollikon an den Bezirk Meilen.6
Der Regierungsrat erlässt die übrigen Übergangsbestimmungen.