Der Generalsekretär oder die Generalsekretärin leitet die Zentralkanzlei und ist Vorgesetzter oder Vorgesetzte ihres Personals. Er oder sie koordiniert die Arbeit des den Abteilungen direkt unterstellten Kanzleipersonals. Ferner unterstützt er oder sie die Abteilungspräsidenten und Abteilungspräsidentinnen bei der Personalrekrutierung und regelt die abteilungsübergreifenden personellen Belange.
In den Aufgabenbereichen Personaladministration, Budgetierung, Rechnungswesen, EDV, Dokumentation und Archivierung ist er oder sie ohne besondere Ermächtigung des Präsidenten oder der Präsidentin zur Vertretung des Gerichts gegen aussen befugt und entscheidet im Rahmen des Budgets über einmalige Ausgaben von höchstens Fr. 10 000.
Er oder sie sichert den Informationsfluss zwischen Verwaltungsgericht und Baurekurssowie Steuerrekursgericht, unterstützt die Referenten bei deren Visitation und koordiniert die Arbeiten der Gerichte betreffend Berichterstattung, Budget und Rechnung.
Ist die Stelle des Stellvertreters oder der Stellvertreterin des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin nicht besetzt, amtet in dieser Funktion der Leitende Gerichtsschreiber oder die Leitende Gerichtsschreiberin der Abteilung, welcher der Gerichtspräsident oder die Gerichtspräsidentin vorsteht. -- 1 of 4 --