Dieses Gesetz regelt:
- die Errichtung einer selbstständigen Einrichtung der beruflichen Vorsorge für das Personal des Staates und angeschlossener Organisationen (Vorsorgeeinrichtung),
- die Überführung der bisherigen Versicherungskasse für das Staatspersonal (Versicherungskasse) in die Vorsorgeeinrichtung. Rechtsform, Stifter