Die Gesamtkirchlichen Dienste und ihre Mitarbeitenden verstehen ihren Dienst als Dienst an den Behörden, Mitarbeitenden und Mitgliedern der Landeskirche sowie an den einzelnen Menschen und der Gesellschaft. Sie beachten die Grundsätze der Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Sie handeln im Rahmen des Rechts.
Sie richten ihr Handeln nach den Zielen des Kirchenrates und nach deren Vorrang.
Sie verfolgen wichtige Entwicklungen, prüfen frühzeitig den Handlungsbedarf und erarbeiten zuhanden des Kirchenrates entsprechende Ziele, Mittel, Massnahmen und Umsetzungsmöglichkeiten.
Sie sind frühzeitig für den Informationsaustausch und die erforderlichen Absprachen mit dem Kirchenrat und innerhalb der Gesamtkirchlichen Dienste besorgt.