Die Mitglieder der Bezirkskirchenpflegen erhalten für Visitationen und Sitzungen die Entschädigungen gemäss § 1.
Mitglieder von Bezirkskirchenpflegen, die über eine Universitätsoder Fachhochschulstudium in Rechtswissenschaft verfügen und als Referentin oder Referent Rekursfälle oder Aufsichtsbeschwerden behandeln, erhalten neben den Entschädigungen gemäss § 1 lit. a und c:
- Verfahrensleitung, persönliche Vorbereitungszeit sowie Ausarbeitung von Referaten und Entscheiden (Aktenund Rechtsstudium), pro Stunde Fr. 85
- Ausfertigung des Entscheids, pro Entscheid Fr. 160
Jeder Bezirkskirchenpflege steht für das Präsidium und weitere Funktionen eine jährliche Pauschale zur Verfügung. Sie beträgt
- für Bezirkskirchenpflegen mit 5 Mitgliedern Fr. 7000,
- für Bezirkskirchenpflegen mit 7 Mitgliedern Fr. 10 000,
- für Bezirkskirchenpflegen mit 9 Mitgliedern Fr. 14 000,
- für Bezirkskirchenpflegen mit 11 und mehr Mitgliedern Fr. 20 000.
Die Bezirkskirchenpflege entscheidet zu Beginn jeder Amtsdauer über die Aufteilung der Pauschale. Sie meldet den Verteilerschlüssel dem Kirchenrat.
- Auslagenersatz