Die Freiwilligen besuchen Weiterbildungen, die sie persönlich und fachlich befähigen, Freiwilligenarbeit zu leisten.
Die Kirchenpflege oder der Kirchenrat kann den Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung für Freiwillige als verbindlich erklären.
Der Kirchenrat trägt die Kosten einer von ihm als verbindlich erklärten Weiterbildung. Die Kirchgemeinde trägt gemäss § 17 die im Zusammenhang mit einer Weiterbildung anfallenden Auslagen sowie die Kosten für Weiterbildungen, welche die Freiwilligen gemäss Abs. 2 auf Anweisung der Kirchenpflege oder mit Bewilligung der Ansprechperson gemäss § 6 Abs. 1 besuchen.
- Schweigepflicht