Die strategische Führung wird in jedem Bereich von einem Leitungsgremium wahrgenommen, dessen Vorsitz jeweils die zuständige Ressortleiterin oder der zuständige Ressortleiter innehat. Im Übrigen konstituiert sich das Leitungsgremium selbst. Die fachliche und personelle Führung in den Bereichen obliegt den Bereichsleitenden des Synodalrates oder des Generalvikariats.6 *Die Anhänge 1–3 werden nicht in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Sie sind erhältlich bei: Katholische Kirche im Kanton Zürich, Synodalrat, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, Telefon 044 266 12 12, E-Mail synodalrat@zhkath.ch -- 2 of 11 --
Geschäftsordnung des Synodalrates (GeschO SyR) 182.21
Ständigen Einsitz in die Leitungsgremien nehmen die jeweils zuständigen Ressortleiterinnen und Ressortleiter des Synodalrates, die Bereichsleitenden des Synodalrates und, bei Bereichen mit Fachverantwortung beim Generalvikar, der Generalvikar oder die zuständigen Bereichsleitenden des Generalvikariats. Letztere sind berechtigt, bei Bereichen mit Fachverantwortung beim Generalvikar Themen auf die Traktandenliste des Leitungsgremiums zu setzen. Bei Themen der Dienststellen nehmen zudem die zuständigen Dienststellenleitenden Einsitz.
In den Bereichen mit Fachverantwortung beim Generalvikar nimmt der Generalvikar oder die oder der Bereichsleitende des Generalvikariats die fachliche und personelle Führung im Leitungsgremium wahr. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen des Synodalrates in seiner Funktion als Arbeitgeber aller Angestellten der Körperschaft bleiben in allen Fällen vorbehalten.
In den Bereichen mit Fachverantwortung beim Synodalrat nehmen die Ressortleiterinnen und Ressortleiter und die Bereichsleitenden des Synodalrates die fachliche und personelle Führung im Leitungsgremium wahr. Der Generalvikar oder die Bereichsleitenden des Generalvikariats nehmen nur bei Bedarf im Leitungsgremium Einsitz. Die Ressortleiterinnen und Ressortleiter bestimmen, ob ein solcher Bedarf besteht.
Die Führung betreffend Organisation, Finanzen und Administration wird in allen Bereichen von den Ressortleiterinnen und Ressortleitern sowie den Bereichsleitenden des Synodalrates wahrgenommen. Entscheidfindung in den Leitungsgremien