Die Personalkommission setzt sich zusammen aus
- der Ressortleiterin oder dem Ressortleiter Personal des Synodalrates (Vorsitz, stimmberechtigt),
- dem Generalvikar für die Bistumsregion Zürich oder die von ihm delegierte Person (stimmberechtigt),
- der Generalsekretärin oder dem Generalsekretär des Synodalrates (stimmberechtigt),
- der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter Personal des Synodalrates (beratend) sowie
- der Bereichsleiterin oder dem Bereichsleiter Personal des Generalvikariats (beratend).
Stellvertretung ist möglich.