das ganze Kantonsgebiet erstreckt, sowie Missionen für die Spanischsprechenden im Kanton Zürich werden aus der Zentralkasse finanziert. Vorbehalten bleiben vertragliche Abmachungen über Standortbeiträge.
182.34
Verordnung der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Finanzierung der Migrantenseelsorge
(vom 23. Juni 2005)1
Präambel
Verordnung über die Finanzierung der Migrantenseelsorge 182.34
(vom 23. Juni 2005)1
Die Synode der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich,
nach Einsichtnahme in den Antrag der Zentralkommission3 vom
11. April 2005,
beschliesst:
Art. 1 Missionen der Migrantenseelsorge, deren Tätigkeit sich über
Art. 22
Art. 3 Die Körperschaft leistet über die Kommission der Schweizer
Bischofskonferenz für Migration (migratio) Beiträge an überkantonale Missionen und Seelsorgeaufgaben gemäss einem unter den Kantonalkirchen vereinbarten Verteilschlüssel.
Art. 4 Es können Beiträge an andere Werke und Institutionen
gewährt werden, die der Seelsorge an anderssprachigen Katholiken dienen, insbesondere für soziale Aufgaben, für Ausund Weiterbildung, für Koordination und Integration.
Art. 5 Die Körperschaft kann die finanziellen Leistungen veränder-
ten seelsorgerlichen Bedürfnissen anpassen.
Art. 6 Die Abklärung der seelsorgerlichen Bedürfnisse, die Aus-
wahl der Seelsorger und die Abgrenzung der Seelsorgegebiete erfolgen durch die zuständigen innerkirchlichen Verantwortlichen im Einvernehmen mit den staatskirchenrechtlichen Organen.
Art. 7 Die Zentralkommission3 kann zur Organisation der kantona-
len Missionen besondere Bestimmungen erlassen.
Art. 8 Die Kirchgemeinden stellen die für die Migrantenseelsorge
notwendigen Räume nach gleichen Kriterien wie für die übrigen kirchlichen Bedürfnisse bereit. -- 1 of 2 --
182.34 Verordnung über die Finanzierung der Migrantenseelsorge
Art. 9 Diese Verordnung tritt nach Genehmigung der Synode auf
den 1. Januar 2006 in Kraft. Sie ersetzt die Verordnung der römischkatholischen Körperschaft des Kantons Zürich über die Finanzierung der Fremdsprachigenseelsorge vom 14. Dezember 1989 inklusive der Änderung aufgrund des Beschlusses der Synode für die Mitfinanzierung der Italienermissionen vom 4. Juli 2002.
OS 60, 499.
Heute: Synodalrat. -- 2 of 2 --