Die Christkatholische Kirchgemeinde ist auf ihrem Gebiet verantwortlich für das kirchliche Leben und den Aufbau von Gemeinschaft sowie für die Wahrnehmung ihrer öffentlichen und sozialen Verpflichtungen.
Sie sorgt insbesondere für Gottesdienst, Religionsunterricht und Seelsorge. Sie errichtet und unterhält die notwendigen Gebäulichkeiten und finanziert ihre Verwaltung, Institutionen und Vorhaben. Sie unterstützt die Diaspora und gesamtschweizerische kirchliche Tätigkeiten und finanziert sie mit. -- 1 of 13 --
183.10 Christkatholische Kirchgemeinde – Kirchenordnung
Sie gewährt finanzielle Beiträge namentlich für Spezialseelsorge, Jugendund Erwachsenenbildung, Ausund Weiterbildung der in der Kirche Mitarbeitenden, soziale Institutionen, kulturelle Vorhaben, Medien sowie kirchliche Hilfen im Inund Ausland.
Sie stärkt die Einheit im Bistum durch regelmässige Kontakte mit dem Bischof. Ökumene und Interreligiöser Dialog