Das Sozialversicherungsgericht ist ein selbstständiges Gericht. Der Kantonsrat bestimmt den Sitz.
In seiner richterlichen Tätigkeit ist das Sozialversicherungsgericht unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Das Gericht erstattet dem Kantonsrat jährlich Bericht über seine Tätigkeit. Dazu gehören statistische Angaben über den Personalbestand, die Geschäftslast und die Bearbeitungszeiten der Geschäfte.