Fr. 250.
232.351
Verordnung über die Entschädigung der Fachärztinnen und Fachärzte bei der fürsorgerischen Unterbringung freiwillig Eingetretener
Präambel
(vom 15. November 2016)1, 2
Der Regierungsrat,
gestützt auf § 35 a Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Kindesund
Erwachsenenschutzrecht vom 25. Juni 2012 (EG KESR)3,
beschliesst:
Stundenpauschale
Art. 1 Die Stundenpauschale gemäss § 35 Abs. 2 EG KESR beträgt
Art. 2 Zuschläge
Für Einsätze zwischen 20.00 und 06.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erhöht sich die Stundenpauschale um
%.
Feiertage sind: Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag.