Dem Notariat obliegen:
- die notariellen Aufgaben, wie
- die Errichtung öffentlicher Urkunden über Willenserklärungen, für welche diese Form nach Gesetz erforderlich ist oder von den Parteien gewünscht wird, über Tatbestände und Vorgänge sowie über rechtliche Verhältnisse, soweit diese Aufgabe nicht in die ausschliessliche Zuständigkeit einer andern Amtsstelle fällt;
- die Beglaubigungen;
- die Aufbewahrung der zu diesem Zweck übergebenen Verfügungen von Todes wegen;
- die Mitwirkung in erbrechtlichen Sachen im Auftrag des Richters;
- die Aufgaben des Grundbuchamtes, insbesondere die Anlegung und die Führung des Grundbuchs, der kantonalen übergangsrechtlichen Grundbucheinrichtungen und des Verzeichnisses über die Korporationsteilrechte sowie die Durchführung des Sühneverfahrens in Streitigkeiten, die sich bei der Anlegung des Grundbuchs über dingliche Rechte ergeben;
- die Aufgaben des Konkursamtes;
- weitere Aufgaben, die das Gesetz oder eine vom Gesetz ermächtigte Behörde den Notariaten überträgt.
Aufgaben, welche die Gesetzgebung dem Notar, Grundbuchverwalter oder Konkursbeamten zuweist, obliegen dem Notariat.