Der Kanton sorgt für die fachliche Ausund Weiterbildung der mit häuslicher Gewalt und Stalking befassten Behörden und Beratungsstellen.
Er fördert die regelmässige Information der Bevölkerung zu Fragen von häuslicher Gewalt und Stalking.
Er unterstützt die Tätigkeit entsprechender Organisationen, insbesondere für vorbeugende Massnahmen zur Verminderung der Gewalt.
Er analysiert die Fälle von häuslicher Gewalt und Stalking und erhebt dazu das Alter, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und die Verständigungssprache der gefährdeten und der gefährdenden Person sowie die Art der Gewalt und die Mitbetroffenheit von Kindern. Er kann weitere Daten erheben.12
Er evaluiert gestützt auf die erhobenen Daten die Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Stalking. Er veröffentlicht die Ergebnisse alle drei Jahre in einem Bericht.12