subventioniert werden, wenn
- sie den staatlichen Bildungsauftrag unterstützen oder das Bildungsangebot der staatlichen Mittelschulen ergänzen,
- ihr Abschluss schweizerisch anerkannt ist,
- die Vorgaben, welche die Ausbildungsqualität an staatlichen Mittelschulen sicherstellen, eingehalten werden,
- sichergestellt ist, dass die Schülerinnen und Schüler keinen pädagogischen oder weltanschaulichen Einflüssen ausgesetzt sind, die den Zielen des Zürcher Bildungswesens grundlegend widersprechen,
- die Schulgelder die von der Bildungsdirektion festgelegten Beträge nicht übersteigen.