eine Eignungsabklärung. Aufnahmeprüfung und Probezeit
413.250.33
Reglement für die Aufnahme in die K+S-Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe
Präambel
Aufnahme in die K+S Klassen am Mathem.-Naturw. Gymn. 413.250.33
an die 6. Klasse der Primarstufe6
(vom 8. Februar 2012)1, 2
Der Regierungsrat,
gestützt auf § 3 Abs. 2 und § 14 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni
19993,
beschliesst:
Aufnahmeverfahren
Art. 1 Das Aufnahmeverfahren umfasst eine Aufnahmeprüfung und
Art. 2 Aufnahmeprüfung und Probezeit richten sich nach den §§ 1–
des Reglements für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule vom 13. Januar 20104. Eignungsabklärung
Art. 3
Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten werden besondere Anforderungen gestellt.
An die musikalischen, sportlichen oder tänzerischen
Die Abklärung dieser Fähigkeiten (Eignungsabklärung) richtet sich nach §§ 18 lit. d und 26 der Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung vom 3. April 20195.6 Aufnahmeentscheid
Art. 4
Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine K+S-Klasse.6
Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme aufgrund der Aufnahmeprüfung, der Eignungsabklärung und nach Massgabe der verfügbaren Plätze. Sie kann besondere Umstände angemessen berücksichtigen. -- 1 of 2 --
413.250.33 Aufnahme in die K+S Klassen am Mathem.-Naturw. Gymn.
Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung gemäss
Art. 2 bestanden haben, sind im Falle einer Abweisung berechtigt, in ein
kantonales Gymnasium mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe einzutreten.