Dieses Reglement regelt die Abschlüsse an den Fachmittelschulen. Diese sind:
- der Fachmittelschulausweis und
- die Fachmaturität.
413.252.4
(vom 4. Juni 2007)1
Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Prüfungsreglement 413.252.4
(vom 4. Juni 2007)1
Der Bildungsrat beschliesst:
Massgebende
Fächer
Zulassung
zum Lehrgang
Dieses Reglement regelt die Abschlüsse an den Fachmittelschulen. Diese sind:
Der Abschluss mit Fachmittelschulausweis umfasst die Noten der selbstständigen Arbeit und folgender Fächer:11
Die Schulleitung legt für jedes angebotene Profil die für den Abschluss massgebenden Fächer fest. Selbstständige Arbeit
teilung der selbstständigen Arbeit sind in Richtlinien der Fachmittelschulen geregelt. Wechsel des gewählten Berufsfeldes
Der Wechsel des gewählten Berufsfeldes ist bis zum der zweiten Klasse zulässig. Die berufsfeldspezifischen Ausbildungssemester sind zu wiederholen. -- 1 of 10 --
413.252.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Prüfungsreglement
Die Noten für den Erwerb des Fachmittelschulausweises setzen sich aus Erfahrungsnoten der Fächer oder Fachbereiche und in den Fächern, in denen eine Abschlussprüfung abgelegt wird, aus dem arithmetischen Mittel aus Erfahrungsnote und Prüfungsnote zusammen.
Die Prüfungen umfassen die Fächer:
. . .12
Die Bedingungen für die Auswahl oder die Zuteilung der Prüfungsfächer richten sich nach den von der Schulleitung hierzu erlassenen Bestimmungen. Zeitpunkt der Prüfungen
Klasse abgenommen.
Zu den Prüfungen werden nur Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die an der entsprechenden Schule den Unterricht des dritten Schuljahres besucht haben.
Die Prüfungen werden in Deutsch und einer Fremdsprache schriftlich und mündlich, in Mathematik schriftlich, in den übrigen Fächern schriftlich, mündlich oder praktisch durchgeführt. Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Prüfungsplan und Aufgaben
Die Prüfungen finden nach einem von der Schulleitung erlassenen Prüfungsplan statt.
Die Aufgaben werden im Einvernehmen mit der Schulleitung von den Fachlehrpersonen gestellt.
Die Fachlehrpersonen legen im Einvernehmen mit der Schulleitung die Hilfsmittel fest und orientieren die Schülerinnen und Schüler im Voraus.
Eine schriftliche Prüfung dauert zwei bis vier Stunden, eine mündliche durchschnittlich 15 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat. Die Dauer einer praktischen Prüfung richtet sich nach den Erfordernissen des Faches und wird von der Schulleitung festgelegt. -- 2 of 10 --
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Die Prüfungen werden durch die Fachlehrpersonen unter Expertin oder eines Experten abgenommen. Auf das Verständnis der Zusammenhänge wird mehr Gewicht gelegt als auf den rworbenen Kenntnisse. Der sprachliche Ausdruck ist angemessen zu berücksichtigen.
Expertin oder Experte und prüfende Lehrperson setzen die Prüfungsnote gemeinsam fest. Falls keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die Rektorin oder der Rektor. Ermittlung der Noten
,0 erreicht,
Antrag der Rektorin oder des Rektors durch die Schulkommission gefällt. Wiederholung der Prüfungen
Wer die Prüfungen für den Fachmittelschulausweis gemäss
ein zweites Mal ablegen. -- 3 of 10 --
413.252.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Prüfungsreglement Unregelmässigkeiten
Die Benützung unerlaubter Hilfsmittel während der Prüfungen sowie jede andere Unredlichkeit kann den Ausschluss von der entsprechenden Prüfung, die Verweigerung der Erteilung oder Ungültigkeitserklärung des Fachmittelschulausweises zur Folge haben. Über den Ausschluss entscheidet die Schulleitung, über die Verweigerung oder Ungültigkeitserklärung des Fachmittelschulausweises die Schulkommission. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden.
Bei Nichterscheinen zu einer Prüfung ohne wichtigen Grund gilt diese ebenfalls als nicht bestanden.
Kandidatinnen und Kandidaten, deren Leistungen aus den in Abs. 1 genannten Gründen nicht bewertet werden, haben in der Regel alle Fächer zu wiederholen und können erst zur folgenden ordentlichen Prüfung wieder zugelassen werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
In schweren Fällen kann der Kandidatin oder dem Kandidaten eine Wiederholung der Prüfung durch Beschluss der Schulkommission verweigert werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sind vor den Prüfungen auf diese Bestimmungen aufmerksam zu machen. Inhalt des Fachmittelschulausweises
Der Fachmittelschulausweis enthält:
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und Schüler zugelassen, die am Ende des vorangegangenen Schuljahres den Fachmittelschulausweis erworben haben. In begründeten Fällen kann der Lehrgang bis längstens drei Jahre nach dem Erwerb des Fachmittelschulausweises angetreten werden. Über die Zulassung entscheidet die Schulleitung. Voraussetzung zur Erlangung der Fachmaturität8
Die Fachmaturität ist bestanden, wenn der Fachmittelschulausweis vorliegt und die zusätzlichen Leistungen gemäss dem Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen vom
Für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik gelten zusätzlich die §§ 27 ff.8 Zusätzliche Leistungen
Die Fachmittelschulen begleiten und validieren die zusätzlichen praktischen Leistungen in Zusammenarbeit mit den für die zusätzlichen Leistungen zuständigen Institutionen.
Die Fachmittelschulen regeln die Einzelheiten. Fachmaturitätsarbeit
Die Fachmaturitätsarbeit wird von der Fachmittelschule unter Beizug einer Expertin oder eines Experten bewertet. Die Expertin oder der Experte und die Lehrperson, welche die Fachmaturitätsarbeit betreut, setzen die Note für die Fachmaturitätsarbeit gemeinsam fest. Falls keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die Rektorin oder der Rektor.
Die Fachmittelschulen regeln die Einzelheiten zur Einreichung, Präsentation und Beurteilung der Fachmaturitätsarbeit.
Der Entscheid über die Erteilung des Fachmaturitätszeugnisses wird auf Antrag der Rektorin oder des Rektors durch die Schulkommission gefällt.
Die Fachmaturität kann einmal wiederholt werden. Dabei sind nur diejenigen Teile im Sinne von § 18 zu wiederholen, in denen eine ungenügende Leistung erzielt worden ist.
Die Wiederholung der Fachmaturität Pädagogik richtet sich nach
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413.252.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Prüfungsreglement Unregelmässigkeiten
Nichtbeenden der praktischen Leistungen oder die Benützung unerlaubter Hilfsmittel kann die Nichtabnahme der Fachmaturitätsarbeit, die Nichtbenotung der praktischen Leistungen oder die Ungültigkeitserklärung der Fachmaturität zur Folge haben. Über die Nichtabnahme der Fachmaturitätsarbeit und die Nichtbeurteilung der praktischen Leistungen entscheidet die Schulleitung, über die Ungültigkeitserklärung der Fachmaturität die Schulkommission. Inhalt des Fachmaturitätszeugnisses
Das Fachmaturitätszeugnis umfasst:
Zur Erlangung der Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen gemäss § 18 Abs. 1 die Voraussetzungen in den Richtlinien über die zusätzlichen Leistungen für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik vom 25. Oktober 2018 der EDK unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen erfüllt sein.
Die Erlangung der Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik setzt den Nachweis eines Praktikums von mindestens sechs Wochen Dauer auf Kindergartenoder Primarstufe voraus. Das Praktikum ist in der Regel an einer öffentlichen Schule zu absolvieren.13 -- 6 of 10 --
Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Prüfungsreglement 413.252.4 Dauer des Lehrgangs
Semester. Zulassung zum Lehrgang
lerinnen und Schüler zugelassen, die über den Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Pädagogik verfügen.
Die Prüfungen umfassen die Fächer:
gangs zur Fachmaturität Pädagogik abgenommen. Zulassung zu den Prüfungen
ritätsarbeit mindestens mit der Note 4 bewertet sein. Prüfungsmodalitäten
Die Prüfungen orientieren sich an einem Kompetenzmodell, das aus Wissen und Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Einstellungen besteht. Diese Kompetenzen werden anhand exemplarisch ausgewählter Themen geprüft.
Gegenstand der mündlichen Prüfungen können auch persönliche Arbeitsund Lernportfolios sein.
Für die mündlichen Prüfungen kann eine Vorbereitungszeit von
Minuten gewährt werden. Prüfungsplan und Aufgaben
Die Prüfungen finden nach einem von der Schulleitung erlassenen Prüfungsplan statt.
Die Aufgaben werden im Einvernehmen mit der Schulleitung von den Fachlehrpersonen gestellt.
Die Fachlehrpersonen legen im Einvernehmen mit der die Hilfsmittel fest und orientieren die Schülerinnen und oraus. -- 7 of 10 --
413.252.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Prüfungsreglement Prüfungsfächer, -teile und -dauer
Prüfungsfach Unterrichtsfach Prüfungsteile und Dauer Deutsch Deutsch 1. 180 Minuten schriftlich
Minuten schriftlich Chemie 15 Minuten mündlich oder
Minuten schriftlich Physik 15 Minuten mündlich oder
Minuten schriftlich Geistesund Geschichte 15 Minuten mündlich oder Sozialwissenschaften 60 Minuten schriftlich Geografie 15 Minuten mündlich oder
Minuten schriftlich
In den 13 Prüfungsteilen werden jeweils ganze oder halbe Noten gesetzt.
Die Noten der neun Unterrichtsfächer werden nicht gerundet. Sie setzen sich aus dem Durchschnitt der Noten der jeweiligen Prüfungsteile zusammen.
Die Noten der fünf Prüfungsfächer werden auf ganze oder halbe Noten gerundet. Sie setzen sich aus dem Durchschnitt der Noten der jeweiligen Unterrichtsfächer zusammen.
Wer in einer zweiten Landessprache oder in Englisch ein international anerkanntes Sprachzertifikat auf mindestens Niveau B2 GER erworben hat, kann auf Antrag in diesem Fach vom Unterricht und von der Prüfung befreit werden. Die Umrechnung der im Sprachzertifikat nachgewiesenen Leistungen in die Prüfungsnote erfolgt nach Ziff. 4.2 der Richtlinien über die zusätzlichen Leistungen für die Fachmaturität im Berufsfeld Pädagogik vom 25. Oktober 2018 der EDK.11 -- 8 of 10 --
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Die Beurteilung erfolgt gemäss § 11 dieses Reglements. oder der Experte soll vorzugsweise von der Pädagogischen Hochschule Zürich stammen. für die Erteilung des Fachmaturitätszeugnisses
,0 nach unten nicht mehr als 1,0 Punkte beträgt. Entscheid über das Bestehen der Prüfung
Antrag der Rektorin oder des Rektors durch die Schulkommission gefällt.
Wer die Fachmaturität nicht bestanden hat, kann die mal an der nächsten Prüfungssession wiederholen.
Es müssen sämtliche Prüfungsteile der Unterrichtsfächer, in denen eine ungenügende Leistung erzielt worden ist, wiederholt werden. Fakultativ kann der Unterricht dieser Fächer erneut besucht werden.
Der Rechtsmittelweg richtet sich nach § 39 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 19992.
(20. August 2007) in Kraft. Übergangsbestimmung
Schülerinnen und Schüler zum Lehrgang der Fachmaturität Pädagogik zugelassen, die Ende Schuljahr 2013/14 sowie Ende Schuljahr 2014/15 den Fachmittelschulausweis in den Berufsfeldern Kommunikation und Information, Gesundheit und Naturwissenschaften sowie Musik und Theater erhalten. -- 9 of 10 --
413.252.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Prüfungsreglement Übergangsbestimmung zur Änderung vom 6. März 2023 (OS 78, 151) Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung vor dem Schuljahr 2023/2024 begonnen haben, richten sich die für den Abschluss mit dem Fachmittelschulausweis massgebenden Fächer nach § 2 in der Fassung vom 22. August 2011.