schluss der obligatorischen Schulzeit
- zum schulischen, praktischen oder betrieblichen Angebot der Berufsvorbereitungsjahre zugelassen, wenn der Eintritt spätestens im Schuljahr nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit erfolgt,
- zum integrationsorientierten Angebot der Berufsvorbereitungsjahre zugelassen, wenn sie das 21. Altersjahr am 31. Juli des Eintrittsjahres noch nicht vollendet haben. Aufnahmegesuch