fügen über:
- eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis sowie über einen Abschluss der höheren Berufsbildung auf dem Gebiet, in dem sie unterrichten,
- mindestens zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet,
- mindestens zwei Jahre Erfahrung in der betrieblichen Ausbildung von Lernenden,
- eine berufspädagogische Bildung im Umfang von:
- mindestens 20 ECTS-Kreditpunkten bzw. 600 Lernstunden bei hauptamtlicher Tätigkeit,
- mindestens 10 ECTS-Kreditpunkten bzw. 300 Lernstunden bei nebenamtlicher Tätigkeit. Allgemeinbildender Unterricht