Die Berufsbezeichnung ist Mechapraktiker/Mechapraktikerin.
Der Mechapraktiker oder die Mechapraktikerin befasst sich grundsätzlich mit der Bearbeitung und Verbindung von Metallen und Kunststoffen. Je nach Fachgebiet legt er oder sie die Folge der Arbeitsvorgänge fest, arbeitet mit den geeigneten Handwerkzeugen, richtet die Maschinen, Apparate und Anlagen ein, nimmt sie in Betrieb, überwacht und unterhält sie und prüft die gefertigten Teile oder Konstruktionen.
Die Ausbildung gliedert sich in eine Grundausbildung und eine Anwendung und Vertiefung in einem der folgenden fünf Fachgebiete: