Die Berufsbezeichnung ist Elektropraktiker/Elektropraktikerin.
Elektropraktiker und Elektropraktikerinnen sind befähigt, einfachere Tätigkeiten in technischen Anwendungsbereichen selbstständig auszuführen.
Sie verstehen mit entsprechenden Handwerkzeugen, technischen Einrichtungen, Messund Prüfmitteln umzugehen, bei Arbeitsprozessen mitzuwirken und die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse je nach Fachgebiet unterschiedlich breit anzuwenden.
Die Grundausbildung erfolgt Fachgebiet übergreifend. Sie vermittelt die Basis für die berufliche Tätigkeit, steht im Zentrum der ersten beiden Lehrjahre und wird mit praktischen Teilprüfungen abgeschlossen.
Die Fachausbildung erfolgt in mindestens einem Teilbereich des entsprechenden Fachgebiets. Sie ergänzt die Grundausbildung und darf ab Lehrbeginn einsetzen. Die Wahl des Fachgebiets richtet sich nach den Möglichkeiten des Lehrbetriebes und den Neigungen des Lehrlings. Das Fachgebiet wird im Lehrvertrag festgehalten; es kann bis spätestens Ende des zweiten Lehrjahres im gegenseitigen Einverständnis der Vertragsparteien geändert werden. -- 1 of 15 --
413.334 Ausbildung des Elektropraktikers – Reglement
Als Fachgebiete gelten: