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413.412

Verordnung für die Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen

Präambel

Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen – V 413.412

über die Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse

(vom 7. Dezember 2010)1, 2

Der Regierungsrat beschliesst:

Gegenstand und

Geltungsbereich

Art. 1

Diese Verordnung regelt den Vollzug des Personalgesetzes vom 27. September 19984 für Lehrpersonen von Hauswirtschaftskursen im Sinne von § 27 Abs. 2 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 19996.

Für die Lehrpersonen gelten ergänzend die Bestimmungen der Mittelund Berufsschullehrervollzugsverordnung vom 26. Mai 19995.

Art. 23 Schulleitung

Schulleitung im Sinne dieser Verordnung ist das Leitungsorgan der landwirtschaftlichen Schule Strickhof.

Art. 3 Berufsauftrag

Die Lehrpersonen

  1. unterrichten die Schülerinnen und Schüler nach Lehrplan; sie bereiten den Unterricht vor, gestalten ihn unter Verwendung der vorgeschriebenen Lehrmittel und Lernmaterialien und werten ihn aus,
  2. übernehmen nach Anweisung der Schulleitung die Aufgabe der Kursleitung und stehen der Lernund Wohngemeinschaft vor,
  3. erfüllen weitere von der Schulleitung näher bezeichnete Aufgaben, die zur Aufrechterhaltung des Internatsbetriebs erforderlich sind,
  4. nehmen nach Anweisung der Schulleitung ausserhalb der Unterrichtszeit an Weiterbildungsveranstaltungen im Umfang von höchstens drei Tagen pro Jahr teil,
  5. arbeiten an der Schulentwicklung mit. Unterrichtsverpflichtung

Art. 4

Die vollbeschäftigten Lehrpersonen sind verpflichtet, zehn Kurse zu je drei Wochen pro Jahr zu erteilen.7

Die Lektionenverpflichtung beträgt 26 Lektionen (Normallektionen) pro Woche.

Die für den Internatsbetrieb erforderlichen Tätigkeiten, wie die fachliche Begleitung der Haushaltführung und die Betreuungsaufgaben, werden nach den Vorgaben der Schulleitung angemessen an die Lektionenverpflichtung angerechnet. -- 1 of 2 --

413.412 Lehrpersonen der Hauswirtschaftskurse an Mittelschulen – V

Art. 5 Anstellung Schuljahr mi

Lehrpersonen werden unbefristet angestellt, wenn sie pro ndestens drei Hauswirtschaftskurse durchführen.