Die Hochschulordnung gilt für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW).
Sie regelt die Grundsätze der Organisation, der Aufgaben und der Zuständigkeiten innerhalb der Hochschule.
414.251
(vom 23. Januar 2025)1
Hochschulordnung der ZHAW 414.251
(vom 23. Januar 2025)1
Die Hochschulleitung,
gestützt auf § 24 Abs. 2 lit. b des Fachhochschulgesetzes vom 2. April
20072,
beschliesst:
Geltungsbereich und
Zweck
Gliederung der
Die Hochschulordnung gilt für die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW).
Sie regelt die Grundsätze der Organisation, der Aufgaben und der Zuständigkeiten innerhalb der Hochschule.
Lehre, Weiterbildung, Forschung und Dienstleistungen sind praxisbezogen und anwendungsorientiert.
Die Forschung bildet eine unabdingbare Grundlage für die weiteren Leistungsbereiche der ZHAW. Sie generiert neues Wissen und entfaltet ihre Wirkung in der Gesellschaft.
Die ZHAW pflegt ein System der Qualitätssicherung und -entwicklung. Es umfasst die Bereiche Leistungen, Ressourcen und Governance.
Die Mitarbeitenden der ZHAW sind angehalten, ihre Arbeit fortlaufend zu reflektieren, zu überprüfen und zu verbessern. Wissenschaftliche Integrität
Die Hochschulleitung sorgt für die Einhaltung wissenschaftlicher Integrität.
Die Mitarbeitenden, Studierenden und Weiterbildungsteilnehmenden der ZHAW handeln nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Besondere Leistungen
wissenschaftliche und kulturelle Leistungen erbringen, insbesondere im Bereich der offenen Wissenschaft. -- 1 of 5 --
414.251 Hochschulordnung der ZHAW
Die ZHAW pflegt die Kommunikation nach innen und aussen.
Die Rektorin oder der Rektor ist verantwortlich für die Kommunikation der ZHAW. Sie oder er legt ein Kommunikationskonzept fest, in dem insbesondere die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Departemente geregelt werden.
Die ZHAW nimmt ihre soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung wahr und setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein. Hochschulversammlung
Die Hochschulversammlung erlässt eine Geschäftsordnung, die von der Hochschulleitung genehmigt wird.
Die Geschäftsordnung berücksichtigt folgende vom Fachhochschulrat festgelegten Eckwerte:
Die Rektorin oder der Rektor pflegt eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Hochschulversammlung. Vorschlagsund Beschwerderecht
Die Mitarbeitenden und Studierenden der ZHAW haben das Recht, bei der vorgesetzten Stelle oder der Rektorin oder dem Rektor schriftlich Vorschläge oder Beschwerden anzubringen. Sie haben Anspruch auf eine Antwort.
Das Beschwerderecht gilt nur, soweit kein ordentliches Rechtsmittel besteht. -- 2 of 5 --
Hochschulordnung der ZHAW 414.251
Departemente sind Organisationseinheiten auf der höchsten Gliederungsstufe, die in einem oder mehreren Fachgebieten für die Wahrnehmung des Auftrags der ZHAW in Lehre, Weiterbildung, anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung sowie im Dienstleistungsbereich verantwortlich sind.
Die Departemente werden folgendermassen bezeichnet:
Die Direktorinnen und Direktoren führen ihr Departement und vertreten es nach aussen.
Die Hochschulleitung erlässt ausführende Bestimmungen.
Die Departementsleitung ist das oberste Gremium und besteht aus der Direktorin oder dem Direktor sowie weiteren Führungspersonen im Departement.
414.251 Hochschulordnung der ZHAW
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten regeln die Geschäftsordnungen der Departemente.
ihre Mitarbeitenden und Studierenden.
Die Departemente können als höchste Gliederungseinheiten chaffen. Sie dienen insbesondere als übergeordnete Einheiten für mehrere Institute.
Institute sind Organisationseinheiten, die in einem oder mehreren thematischen Schwerpunkten in der Regel in den vier Leistungsbereichen tätig sind. Sie können in weitere Untereinheiten gegliedert werden.
mentsdirektorin oder des Departementsdirektors dem Fachhochschulrat Antrag auf Genehmigung der Gründung und Auflösung eines Instituts.
Institute verfügen über
Tiefere Schwellenwerte beim Drittmittelumsatz sowie bei den Stellenprozenten sind zu begründen.
Die unter § 20 Abs. 1 genannten Indikatoren fliessen in ein jährliches Reporting zuhanden des Fachhochschulrates ein.
Für Institute, die einzelne Indikatoren nicht einhalten, legt die Departementsdirektorin oder der Departementsdirektor der Rektorin oder dem Rektor Rechenschaft ab.
Die Leiterin oder der Leiter des Instituts nimmt im Rahmen der Aktualisierung der Institutsstrategien zusammen mit der vorgesetzten Stelle eine Beurteilung der Ausrichtung und Abstimmung der Professuren vor.
Hochschulordnung der ZHAW 414.251
Ressorts sind Organisationseinheiten, die ZHAW-weit für die Rahmenbedingungen von Leistungsbereichen oder strategisch wichtigen Themen verantwortlich sind.
Ressorts werden von einem Mitglied der Hochschulleitung geleitet.
Die Hochschulleitung entscheidet über die Schaffung und Aufhebung von Ressorts und regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in einem Grundauftrag.
ZHAW-weite Kommissionen sind in der Regel beratend tätig.
Die Hochschulleitung entscheidet über die Schaffung und Aufhebung von ZHAW-weiten Kommissionen und kann Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten an ZHAW-weite Kommissionen delegieren. Weitere Organisationseinheiten
Die ZHAW kann weitere ZHAW-weite Organisationseinheiten zur Wahrnehmung aktueller Aufgaben schaffen.
Die Hochschulleitung entscheidet über die Schaffung und Aufhebung, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten dieser Organisationeinheiten.
Diese Hochschulordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. Juli 2025 in Kraft. Aufhebung bisherigen Rechts
Die Hochschulordnung der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 25. Januar 2008 wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäss § 25 aufgehoben.
Das Institutsreglement ZHAW vom 23. August 2012 wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäss § 25 aufgehoben.
OS 80, 137; Begründung siehe ABl 2025-05-09. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 15. April 2025.
LS 414.10. -- 5 of 5 --