der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) vom 29. Januar 20083, beschliesst:
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Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Art. 2 gestützt auf
a_allgemeine_bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand Rahmenprüfu
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur ngsordnung für Bachelorund Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 die Bachelorstudiengänge des Departements Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen.
Art. 2 Anhang
Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modulgruppen, werden in einem Anhang geregelt.
Art. 3 Studiengänge
Die ZHAW bietet am Departement Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an.
Art. 4 Studienformen wesen können als Vollzeit- 2
Die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieuroder Teilzeitstudium geführt werden. Die Studienleitung entscheidet im Rahmen des Teilzeitstudiums über die Anrechnung von Ausbildungsleistungen aus der praktischen
Art. 17 Berufstätigkeit gestützt auf
RPO.
Einzelheiten zu den Studienformen sowie der Wechsel zwischen den Studienformen werden im Anhang geregelt. Anrechnung von ECTS- Credits
Art. 5
An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen. -- 1 of 5 --
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b_zulassung_zum_studium B. Zulassung zum Studium
Art. 6 Die einschlägigen beruflichen Grundausbildungen, die eine
Zulassung ohne weitere praktische Arbeitswelterfahrung (Praktikum) erlauben, sind im Anhang aufgeführt. Arbeitswelterfahrung, Praktikum
Art. 7
Nicht einschlägige berufliche Grundausbildungen erfordern für die Zulassung in der Regel ein 12-monatiges Praktikum, das berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse vermittelt.
Die Anrechnung von Leistungen aus nicht einschlägigen beruflichen Grundausbildungen wird im Anhang geregelt.
Die Studienleitung entscheidet aufgrund der noch fehlenden berufspraktischen und berufstheoretischen Kenntnisse über den Umfang des erforderlichen Praktikums.
c_aufbau_des_studiums C. Aufbau des Studiums
Art. 8
Der Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist in eine Assessmentstufe und ein Hauptstudium gegliedert.
Die Assessmentstufe ist bestanden, wenn
- die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen der Assessmentstufe bestanden sind,
- 60 ECTS-Credits erreicht sind.
Nicht bestandene Module der Assessmentstufe können nur nach Nichtbestehen des gesamten Assessments wiederholt werden.
Das Hauptstudium ist bestanden, wenn
- die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen des Hauptstudiums bestanden sind,
- 120 ECTS-Credits erreicht sind. Aufbau und Bestehen Studiengang Architektur
Art. 9
Im Bachelorstudiengang Architektur ist das Studium nicht in Assessmentstufe und Hauptstudium gegliedert.
Das Studium ist bestanden, wenn
- die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen bestanden sind,
- 180 ECTS-Credits erreicht sind. -- 2 of 5 --
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d_leistungsnachweise D. Leistungsnachweise
Art. 10
Die Studienleitung regelt den Beizug von Expertinnen und Experten.
Als Expertinnen und Experten können externe Fachpersonen oder Dozierende der ZHAW beigezogen werden.
Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid den prüfenden Dozierenden zu. Wiederholung von Modulen
Art. 11 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise
des Moduls wiederholen.
Art. 12 Nachprüfungen
Im Hauptstudium können für einzelne Module gemäss Anhang Nachprüfungen angeboten werden.
Nachprüfungen sind vor Beginn des nachfolgenden Studienjahres abzulegen. Nachbesserungen
Art. 13
Die Möglichkeiten zur Nachbesserung von Leistungsnachweisen sind im Anhang geregelt.
Die Nachbesserung muss im gleichen Semester abgeschlossen werden.
Art. 14 Bachelorarbeit
Mit der Bachelorarbeit kann im letzten Regelstudiensemester begonnen werden. Details für die Zulassung zur Bachelorarbeit werden für jeden Studiengang im Anhang geregelt.
e_studienabschluss_und_bachelordiplom E. Studienabschluss und Bachelordiplom
Art. 15 Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn
- das Assessment und das Hauptstudium bzw. das Studium bestanden sind,
- insgesamt 180 ECTS-Credits erreicht wurden.
Art. 16 Abschlussnote
Die Abschlussnote errechnet sich aus sämtlichen promotionsrelevanten Modulen.
Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet. Überzählige ECTS-Credits aus Wahlpflichtmodulen
Art. 17
Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule. -- 3 of 5 --
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Die Studienleitung regelt,
- ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
- wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche Wahlpflichtmodule überzählig sind.
Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
Art. 184 Titel
Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen:
- Bachelor of Arts ZHAW in Architektur,
- Bachelor of Science ZHAW in Bauingenieurwesen.
f_schlussund_uebergangsbestimmungen F. Schlussund Übergangsbestimmungen
Art. 19 Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für die
Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 17. Dezember 2009. Übergangsbestimmungen
Art. 20
Studierende, die ihr Studium vom dem Herbstsemester 2021/2022 aufgenommen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.
Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen.